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Biologische Sicherheit

Biostoffe

Zum Schutz vor Gefahren bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Grundlegend ist die

Weiterhin gelten die

Ansprechpartner an der TU Dresden für die Belange der Biostoffverordnung ist das Büro für Arbeitssicherheit.


Gentechnik

Zum Schutz vor den Gefahren der Gentechnik gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Von grundlegender Bedeutung sind das

Für alle Arbeiten in Gentechnikanlagen sind nach § 8 GenTG Anzeigen, Anmeldungen bzw. Genehmigungen erforderlich.

Ansprechpartner an der TU Dresden für die Belange des Gentechnikgesetzes ist die Beauftragte für Biologische Sicherheit.

Stand: 02.07.2012 13:26
Autor: Steffen Taut

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