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Auslandsbeauftragter

Informationen

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Sprechzeit
Prof. Ivo Herle

  • Dienstag 15.30 - 16.30 Uhr
  • nach Vereinbarung (Anmeldung im Sekretariat)
  • Aktuelle Informationen
Kontakt:
Tel.: +49 351 / 463-375 40
Fax: +49-351 / 4 63-3 41 31


Sitz:
George-Bähr-Straße 1
01069 Dresden
Neuffer-Bau
Zimmer 111


Erasmus | Hinweise zur Planung und zum Ablauf der Bewerbung

Die Auswahl des Landes und der Universität

Jeder hat bei der Wahl des Landes seine eigenen Wünsche und Vorstellungen. Wichtig sind vorhandene oder sich gerade "im Aufbau" befindende Sprachkenntnisse. Denn die muß man bei der Bewerbung um einen Studienplatz mit vorweisen. Auch sollte man sich ausführlich über den Charakter der ins Auge gefaßten Universität(en) sowie über die gebotenen Möglichkeiten in Hinblick auf Lehrangebot und außeruniversitärer Aktivitäten informieren. Es herrschen erhebliche Unterschiede, vor allem in der Profilierung der Vertiefungsrichtungen des Studienganges Bauingenieurwesen. Dazu sollten unbedingt die Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudenten gelesen werden.

Die Bewerbung

Wenn man dann genau weiß, wohin man gehen möchte, kann man die Bewerbungsunterlagen ausfüllen. Dazu sind ein Nachweis der bisherigen Studienleistungen, ein Nachweis der Sprachkenntnisse und ein kurzer Plan des Studiums im Ausland sowie eine gut durchdachte Begründung für den Aufenthalt beizufügen. Wichtig ist die Einhaltung der geforderten Fristen.

Der Bescheid

Im Falle eines positiven Bescheides bestätigt man - ohne Ausnahme - die Anerkennung der Rahmenbedingungen des ERASMUS-Programmes und verpflichtet sich gleichzeitig zum Nutzen nachfolgender Auslandsstudenten folgende Leistungen nach seiner Rückkehr zu erbringen:

  • Verfassen eines mind. zweiseitigen Berichtes über den Auslandsaufenthalt mit Hinweisen und Tips für zukünftige Kommilitonen aus Dresden.
  • Teilnahme an der nächsten Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium für Studierende der Fakultät Bauingenieurwesen der TU Dresden.

Weiterhin ist eine Annahmeerklärung auszufüllen, in der man sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auslandsaufenthaltes und der Abrechnung des Sokrates-Stipendiums verpflichtet.

Die letzten Vorbereitungen

Bevor es jetzt endgültig los geht, sind noch ein paar Dinge zu erledigen. Einige Zeit nachdem man die Zusage für einen Studienplatz erhalten hat, setzt sich der Auslandsbeauftragte mit der entsprechenden Hochschule in Verbindung und man bekommt Post von der Gastuni. Darin findet sich alles Wissenswerte wie Beginn und Ende der Vorlesungs-, Prüfungs- und Ferienzeit, Möglichkeiten der Anreise, Tips zum Wohnen u.v.a.m. Doch aufgepaßt: es handelt sich dabei stets nur um offizielle Termine und Hinweise. Für die besonders hilfreichen Insider-Tips sollten unbedingt die Erfahrungsberichte der ehemaligen Austauschstudenten gelesen werden.

Im Rahmen des SOKRATES-Programmes steht jedem Teilnehmer eine Förderung zu. Im Studienjahr (2005/2006) betrug sie monatlich 100 EUR. Wenn man bereits während seines Studiums in Deutschland zu den (glücklichen) BAföG-Empfängern gehörte, dann klappt es auf jeden Fall auch mit dem Auslands-BAföG. Wer bisher noch keinen derartigen staatlichen Zuschuß erhalten hat, sollte es dennoch versuchen, da die Bemessungsgrenzen für das Auslands-BAföG erheblich höher sind. Die Anträge können in Dresden ausgehändigt, jedoch z. T. nicht bearbeitet werden. Abhängig von dem gewählten "Auswanderungsland" muß man sich mit unterschiedlichen BAföG-Ämtern in Verbindung setzen. Es müssen eine Reihe von Dokumenten eingereicht werden, teilweise noch in Deutschland zu beantragt sind.

Weitere Informationen finden sind beim Deutsches Studentenwerk.

Empfehlenswehrt ist es, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Beurlaubung an der TU Dresden zu beantragen. Dies muss beim Immatrikulationsamt unter Vorlage der Bestätigung des Auslandsstudiums beantragt werden. Die entsprechende Bescheinigung stellt Akademischen Auslandsamt aus. Die Auslandssemester zählen dadurch nicht als Fachsemester und man spart den Betrag für das sonst obligatorische Semesterticket.

Der Antrag ist vor Beginn eines jeden Semesters erneut auszufüllen. Es ist daher ratsam, eine gute Freundin, einen Freund oder ein Familienmitglied mit der Einreichung der Anträge zu beauftragen um alle erforderlichen Fristen einzuhalten.

Zum Thema Auslandskrankenversicherung sei folgendes angemerkt: in vielen Ländern der EU besteht aufgrund gegenseitiger Abkommen der gesetzlichen Krankenversicherer für Bürger eines EU-Mitgliedslandes in der Regel ein Krankenversicherungsschutz. Es ist aber wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes unbedingt bei der eigenen Krankenkasse nach dem Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Land zu erkundigen, da besonders bei privat versicherten Personen Probleme des Versicherungsschutzes in einigen Ländern bestehen können. Wichtig ist auch die Überprüfung sämtlicher anderer Versicherungen wie z.B. Haftplicht- oder Unfallversicherung. So übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung nur die Behandlung im In- oder Ausland, nicht jedoch z.T. sehr teure Transportkosten vom Ausland zurück nach Hause. Derartige Dinge sind unter Umständen extra abzusichern.

Noch Fragen?

Bei Fragen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem ERASMUS-Austauschprogramm wendet man sich bitte an den Auslandsbeauftragten Prof. Herle.

Eine Art "Pflichtlektüre" für alle interessierten Studentinnen und Studenten ist die Informationsbroschüre des AAA der TU Dresden über das Studieren mit ERASMUS in Europa. Sie ist im Akademischen Auslandsamt und beim Auslandsbeauftragten der Fakultät erhältlich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema ERASMUS: