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Plagiatsvorwürfe: Untersuchungsverfahren gegen Dr. Roland Wöller wird eingestellt

Die Unabhängige Untersuchungskommission beschließt die Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Dr. Roland Wöller und untermauert damit die Ergebnisse der ersten Untersuchung. Der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist nach Auffassung der Kommission im Ergebnis nicht begründet.

In ihrem abschließenden Untersuchungsbericht, der dem Rektor der TUD am 20. Dezember 2011 übermittelt wurde, teilt der Leiter der Kommission, Prof. Hans-Heinrich Trute, mit, dass die Kommission Roland Wöllers Dissertation unabhängig von der Arbeit des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät der TUD aus dem Jahr 2007/2008 erneut untersucht hat und zu keiner anderen Bewertung gekommen ist. Im Ergebnis der Untersuchung beschließt die Kommission, das Verfahren der Untersuchung möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Dr. Roland Wöller bezüglich seiner Dissertation einzustellen.

Im Jahr 2002 hatte Dr. Wöller seine Dissertation mit dem Titel „Der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands (1952 bis 1975)“ fertiggestellt und promoviert. Im Jahr 2006 wurden gegenüber der TUD Anschuldigungen geäußert, er habe dabei eine unveröffentlichte Magisterarbeit plagiiert. Die Philosophische Fakultät der TU Dresden ist diesen Vorwürfen im Jahr 2007 nachgegangen. Die damalige Überprüfung ergab, dass weder ein Plagiat, noch eine Urheberrechtsverletzung, noch Täuschungsabsicht festgestellt werden konnten. Wegen handwerklicher Fehler sprach der Promotionsausschuss eine schriftliche Ermahnung aus, verbunden mit dem Hinweis, entsprechende Korrekturen bei einer Neuauflage der im Druck veröffentlichten Dissertation vorzunehmen.

Nachdem im Juli 2011 erneut Vorwürfe laut wurden, hat der Dekan der Philosophischen Fakultät der TUD ein Verfahren vor der unabhängigen Untersuchungskommission angeregt.

Unter Leitung von Prof. Hans-Heinrich Trute wurde die Arbeit von Dr. Roland Wöller umfassend hinsichtlich wissenschaftlichen Fehlverhaltens geprüft. Dazu wurde die vorliegende Dissertation nicht nur mit der besagten Magisterarbeit verglichen, sondern auch mit einer Reihe weiterer Arbeiten im thematischen Umfeld.

Im Ergebnis dieser intensiven Prüfung stellt die Untersuchungskommission in ihrem Abschlussbericht fest, dass Textähnlichkeiten oder –übereinstimmungen nur mit der besagten unveröffentlichten Magisterarbeit für den von beiden Arbeiten gemeinsam abgedeckten historischen Zeitraum vorliegen und dass diese sehr differenziert bewertet werden müssen. Nicht hinsichtlich aller Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten lässt sich eine Vereinbarkeit mit wissenschaftlichen Standards bejahen. Indes hat die Kommission hier kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten erkennen können und deshalb den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens verneint. Für die übrigen Teile der Arbeit ließen sich ähnliche Übereinstimmungen von Texten nicht finden: „Die Kommission hat keinen Zweifel daran, dass W. die Arbeit eigenständig und in eigenständiger Quellenauswertung erstellt hat.“

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Stand: 21.12.2011 16:55
Autor: Karsten Eckold abgelaufen

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